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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 18.11.2020
- 21 L 2135/20 -
Transport von 132 trächtigen Rindern nach Marokko gestoppt
Eingriff ins Tierwohl überwiegt Vermögensschaden
Zwei Transportunternehmen können den für heute geplanten Transport von 132 trächtigen Rindern nach Marokko nicht durchführen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit einem Eilbeschluss heute entschieden.
Der Rhein-Sieg-Kreis hatte die für den
Untersagung des Transports gerechtfertigt
Dem ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt. Zwar lägen die Voraussetzungen nach der TT-VO für einen Transport als solchen wahrscheinlich vor. Dennoch bestehe kein Anspruch auf die einstweilige Anordnung. Der
Drohende Eingriff in das Tierwohl überwiegt Vermögensschaden
Hiervon abgesehen bestehe auch im Falle einer reinen Folgenabwägung kein Anspruch auf die Genehmigung des Transportes. Denn der drohende Eingriff in das Tierwohl sei irreparabel und überwiege den bloßen Vermögensschaden der Antragsteller.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29485
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