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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 17.12.2020
- 1 L 2340/20 -
IHK Köln muss Mitgliedschaft im DIHK e.V. nicht umgehend kündigen
Kein Kündigungsanspruch trotz Kompetenzverstößen des DIHK e.V.
Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag abgelehnt, mit dem ein Mitglied der Industrie- und Handelskammer zu Köln (IHK Köln) diese zu einer Kündigung ihrer Mitgliedschaft im Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK e.V.) noch im laufenden Jahr verpflichten lassen wollte.
Die
Antragsteller begehrt Austritt der IHK Köln aus dem DIHK e.V.
Unter Verweis auf diese Entscheidung begehrte der Antragsteller nun den schnellstmöglichen Austritt der
Urteil des BVG als zeitliche Zäsur
Dem ist das Gericht im Ergebnis nicht gefolgt. Einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.12.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29624
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