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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 03.11.2020
- 4 RBs 345/20 -
Verbotene Nutzung eines elektronischen Geräts während des Autofahrens wegen Bedienung eines Scanners durch Paketauslieferer
Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO
Bedient ein Paketauslieferer während des Fahrens seinen Scanner, so liegt eine verbotswidrige Nutzung eines elektronischen Geräts gemäß § 23 Abs. 1a StVO vor. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2019 wurde ein Paketauslieferer dabei beobachtet, wie er während des Fahrens mit seiner rechten Hand einen
Scanner eines Paketauslieferers als elektronisches Gerät im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Es habe eine vorsätzliche verbotswidrige
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.01.2021
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Detmold, Urteil
[Aktenzeichen: 4 OWi 35 Js 196/20-43/20]
- Bußgeld für Nutzung einer Navi-Fernbedienung am Steuer gerechtfertigt
(Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 05.02.2020
[Aktenzeichen: III-1 RBs 27/20]) - Auch Benutzung des Taschenrechners am Steuer verboten
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 15.08.2019
[Aktenzeichen: III - 4 RBs 191/19]) - "Handyverbot" gilt auch für mit mobilen Auslesegerät verbundenes Diagnosegerät
(Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28.03.2023
[Aktenzeichen: II ORbs 15/23])
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Dokument-Nr. 29696
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