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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 19.01.2021
- 20 L 2340/19 -
Videoüberwachung am Breslauer Platz in Köln muss vorerst eingestellt werden
Notwendigkeit der Videoüberwachung nicht ersichtlich
Die Polizei in Köln muss die Videoüberwachung des Breslauer Platzes bis zur Entscheidung über die Klage eines Bürgers einstellen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit einem Eilantrag stattgegeben.
Anlässlich der Vorkommnisse in der Kölner Silvesternacht 2015/2016 überwacht die Polizei mit fest installierten Videokameras seit 2017 Bereiche vor dem Hauptbahnhof und dem Dom sowie die Kölner Ringe. Seit 2019 wurde die
Antragsteller begehrt Untersagung der Videoüberwachung
Zwischenzeitlich zusätzlich gestellte Anträge mit dem Ziel, die
VG: Breslauer Platz kein "Kriminalitätsbrennpunkt"
Dieser Eilantrag hatte vor dem Verwaltungsgericht Köln Erfolg. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts liegen die Voraussetzungen des Polizeigesetzes NRW für die angegriffene
Zweifel an Verhältnismäßigkeit der Videoüberwachung
Es bestünden zudem Zweifel an der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29737
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