Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.01.2012
- BVerwG 6 C 9.11 -
Offene Videoüberwachung der Reeperbahn zulässig
Videoüberwachung dient Gefahrenabwehr und der Strafverfolgungsvorsorge
Die offene Videoüberwachung der Reeperbahn in Hamburg auf der Grundlage des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei ist zulässig. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Nach diesem Landesgesetz darf die
Reeperbahn täglich 24 Stunden lang durch Polizei überwacht
Auf dieser Grundlage installierte die
Mieterin klagt gegen Videoüberwachung ihres Wohnhauses und des davor liegenden Straßenraums
Die Klägerin ist Mieterin einer Wohnung in einem Haus an der Reeperbahn. Gegenüber diesem Haus ist eine der Kameras an einem Pfahl auf dem Mittelstreifen der Reeperbahn in etwa vier Meter Höhe befestigt. Sie erfasst in ihrem Schwenkbereich das
Videoüberwachung des öffentlichen Straßenraums rechtmäßig
Im Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ging es deshalb nur noch um die
Gesetzgeber verfolgt mit offener Videoüberwachung von Brennpunkten der Straßenkriminalität legitime Ziele
Namentlich die Vorschriften der Strafprozessordnung über die Anfertigung und Aufbewahrung von Lichtbildern zu erkennungsdienstlichen Zwecken sowie über die Observation Tatverdächtiger weisen nach Einsatzzweck und Voraussetzungen bedeutsame Unterschiede zur offenen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.01.2012
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 24.05.2007
[Aktenzeichen: 4 K 2800/06] - Oberverwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 22.06.2010
[Aktenzeichen: 4 Bf 276/07]
- Überwachungskameras dürfen nur den eigenen Privatbereich erfassen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.03.2010
[Aktenzeichen: VI ZR 176/09]) - Vorbeugende Videoüberwachung in Aufzug eines Wohnhauses unzulässig
(Kammergericht Berlin, Beschluss vom 04.08.2008
[Aktenzeichen: 8 U 83/08]) - Heimliche Videoaufnahme als Beweismittel für Diebstahl im Flugzeug zulässig
(Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 28.12.2005
[Aktenzeichen: 9 Ta 361/05])
Jahrgang: 2013, Seite: 94 JuS 2013, 94 | Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ)
Jahrgang: 2012, Seite: 757 NVwZ 2012, 757
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12926
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12926
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.