wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.01.2021
L 20 AY 1/21 B ER -

Asyl­bewerber­leistungen nach Kirchenasyl

Keine Analogleistungen für im Kirchenasyl untergetauchten Asylbewerber

Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-westfahlen hat entschieden, dass Zweifel daran, ob ein Asylbewerber seinen Aufenthaltsort fortlaufend bekannt gegeben hat, einem Anspruch auf sog. Analog-Leistungen nach § 2 AsylbLG entgegenstehen.

Der afghanische Antragsteller begab sich nach Anordnung seiner Abschiebung in das Kirchenasyl einer evangelischen Gemeinde. Nachdem das Verwaltungsgericht die Anordnung aufgehoben hatte, brachte ihn die Antragsgegnerin in einer Gemeinschaftsunterkunft unter und gewährte ihm - wie schon vor Aufnahme in das Kirchenasyl - Grundleistungen nach § 3 AsylbLG. Seinen Antrag auf (höhere) Leistungen nach § 2 AsylbLG lehnte sie ab. Nach Angaben von Angehörigen habe die gesamte Familie zwischenzeitlich den Aufenthaltsort gewechselt.

Aufenthalt im Bundesgebiet rechtsmissbräuchlich verlängert

Der Antragsteller hat vor dem SG Detmold Klage erhoben und vergeblich um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht. Seine Beschwerde gegen den dortigen Beschluss hat das LSG nun zurückgewiesen. Die pauschale Behauptung, dass ihm existenzsichernde Leistungen vorenthalten würden, begründe keine Eilbedürftigkeit, zumal ein Anspruch nicht offensichtlich bestehe. § 2 AsylbLG bestimme, dass das SGB XII nur auf diejenigen Leistungsberechtigten entsprechend anzuwenden sei, die sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhielten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst hätten. Gerade letzteres habe der Antragsteller nicht glaubhaft gemacht. Denn es sei nach dem Erkenntnisstand des Eilverfahrens wahrscheinlich, dass er seinen Aufenthalt im Bundesgebiet dadurch rechtsmissbräuchlich verlängert habe, dass sein Aufenthaltsort während des Kirchenasyls nicht fortlaufend bekannt gewesen sei.

Nichtbekanntgabe der aktuellen Anschrift vergleichbar mit Untertauchen

Die Nichtbekanntgabe der aktuellen Anschrift sei - vergleichbar einem Untertauchen - auch unabhängig von der Inanspruchnahme von Kirchenasyl unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes jedenfalls dann typischerweise geeignet, den Aufenthalt im Bundesgebiet rechtsmissbräuchlich zu verlängern, wenn der Ausländerbehörde der Aufenthaltsort des Betroffenen über einen längeren Zeitraum nicht bekannt gegeben werde. Weitere Ermittlungen seien dem noch laufenden Klageverfahren vorbehalten

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.02.2021
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Asylrecht | Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 29894 Dokument-Nr. 29894

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29894

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?