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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.03.2021
- 1 S 10/21 -
In Berlin geltende Maskenpflicht im Freien weitgehend bestätigt
Zeitlich unbegrenzte Maskenpflicht auf belebten Straßen und Plätzen nicht erforderlich
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Freien im Berliner Stadtgebiet sowohl auf Märkten als auch in Warteschlangen bestätigt. Ebenso wenig sei die Maskenpflicht auf den in der Anlage zur Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin genannten Straßen und Plätzen für die Tagzeit zu beanstanden. Anders als das Verwaltungsgericht hat das Oberverwaltungsgericht es jedoch nicht für erforderlich gehalten, dort zwischen 24.00 Uhr und 06.00 Uhr sowie ganztägig auf Parkplätzen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese Entscheidung gilt nur für die Antragstellerin.
Bei Menschenansammlungen auf Märkten und in Warteschlangen dränge sich geradezu auf, dass der
Keine Maskenpflicht auf Parkplätze
Demgegenüber überzeuge dies für die Situation auf Parkplätzen nicht. Dort hielten Menschen sich in der Regel nur kurzzeitig zum Ein- und Aussteigen und für Ladetätigkeiten auf und könnten für gewöhnlich den
Zeitlich unbegrenzte Maskenpflicht unverhältnismäßig
Ebenso wenig sei die zeitlich unbegrenzte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.03.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30004
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