die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mund-Nasen-Bedeckung“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 20.09.2021
- VG 1 K 223/21 -
Keine Maske bei Versammlung: Polizei darf Platzverweis aussprechen
Platzverweis zur Gefahrenabwehr rechtmäßig
Wer auf einer Versammlung entgegen entsprechender Infektionsschutzregeln keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, kann von der Polizei ausgeschlossen und mit einem Platzverweis belegt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt.
Der Kläger nahm am 5. April 2021 an einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel vor dem Brandenburger Tor mit dem Thema "Schutz unserer Grundrechte! Für Volksentscheide, damit das Volk entscheidet!" teil; nach seinen Angaben sollte er dort auch als Redner auftreten. Nach den seinerzeit geltenden infektionsschutzrechtlichen Vorschriften des Landes Berlin mussten Versammlungsteilnehmer grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Nachdem der Kläger auf der Versammlung ohne diesen Schutz angetroffen wurde, schlossen Polizeibeamte ihn von der weiteren Teilnahme aus und erteilten ihm einen Platzverweis. Seine hiergegen gerichtete Klage begründete... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.07.2021
- 1 S 109/21 -
OVG bestätigt auch Verbot der Versammlung "Das Jahr der Freiheit und des Friedens - Das Leben nach der Pandemie"
Unmittelbare Gefahr der öffentlichen Sicherheit zu erwarten
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem weiteren Eilverfahren das Verbot der für den 1. August 2021 ab 15.30 Uhr in Berlin auf der Straße des 17. Juni angemeldeten Versammlung unter dem Motto "Das Jahr der Freiheit und des Friedens - Das Leben nach der Pandemie" bestätigt und die Beschwerde des Anmelders gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen.
Das Verwaltungsgericht hatte seine Entscheidung im Wesentlichen damit begründet, dass eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit drohe. Leben und Gesundheit von Menschen seien mit Blick auf die Gefahr einer COVID-19-Infektion unmittelbar gefährdet, wenn die Versammlungsteilnehmer den Mindestabstand und die jeweils zu beachtenden Hygieneregeln wie das Tragen einer medizinischen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 21.06.2021
- 6 B 4210/21, 6 B 3723/21 -
Gegen Masken- und Testpflicht gerichtete Eilanträge von zwei Schülern haben keinen Erfolg
Schutzmaßnahmen stellen lediglich einen Grundrechtseingriff von geringem Gewicht da
Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Eilanträge zweier Schüler gegen die aktuell gültigen Corona-Maßnahmen an ihrer Schule abgelehnt. Sie haben weder ein ärztliches Attest vorgelegt, noch anderweitig glaubhaft gemacht, dass es ihnen nicht möglich ist, sich an die Corona-Maßnahmen zu halten.
Bei den Antragstellern handelt es sich um zwei Schüler. Sie haben das Gericht um Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verpflichtung ihrer Schule ersucht, ihnen den Schulbesuch unabhängig von der Verpflichtung zur Vorlage des Nachweises eines negativen Tests auf das Vorliegen des Corona-Virus, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und zum Einhalten des Abstandsgebotes von mindestens... Lesen Sie mehr
Werbung
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.03.2021
- 1 S 10/21 -
In Berlin geltende Maskenpflicht im Freien weitgehend bestätigt
Zeitlich unbegrenzte Maskenpflicht auf belebten Straßen und Plätzen nicht erforderlich
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Freien im Berliner Stadtgebiet sowohl auf Märkten als auch in Warteschlangen bestätigt. Ebenso wenig sei die Maskenpflicht auf den in der Anlage zur Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin genannten Straßen und Plätzen für die Tagzeit zu beanstanden. Anders als das Verwaltungsgericht hat das Oberverwaltungsgericht es jedoch nicht für erforderlich gehalten, dort zwischen 24.00 Uhr und 06.00 Uhr sowie ganztägig auf Parkplätzen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese Entscheidung gilt nur für die Antragstellerin.
Bei Menschenansammlungen auf Märkten und in Warteschlangen dränge sich geradezu auf, dass der Mindestabstand trotz gegebenenfalls bestehender Bodenmarkierungen nicht immer zuverlässig eingehalten werden könne, auch wenn das Infektionsrisiko im Freien geringer einzuschätzen sei als in geschlossenen Räumen.Demgegenüber überzeuge dies für die Situation auf Parkplätzen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 19.11.2020
- VG 2 L 179/20 -
Maskenpflicht im Bundestag gilt auch für Mitarbeiter der AfD-Fraktion
Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages vorrangig
Das VG Berlin hat entschieden, dass die Verpflichtung, im Deutschen Bundestag eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, rechtmäßig ist.
Mit Allgemeinverfügung vom 5. Oktober 2020 ordnete der Präsident des Deutschen Bundestages unter Anordnung sofortiger Vollziehung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Gebäuden des Bundestages an. Hiergegen wandten sich neun Mitarbeiter der AfD-Fraktion.Das VG Berlin hat den Eilantrag abgelehnt. Die Anordnung sei bei summarischer Prüfung nicht zu beanstanden.... Lesen Sie mehr
Werbung
Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 12.11.2020
- 7 L 1257/20.WI -
VG Wiesbaden: Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch in der Jahrgangsstufe 1
Mund-Nasen-Bedeckung für Jahrgangsstufe 1 angemessen
In einem Eilverfahren wandte sich ein Schüler, der die 1. Klasse besucht, gegen das durch die „Allgemeinverfügung zur Anordnung weiterer Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Schulen der Landeshauptstadt Wiesbaden“ angeordnete Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Präsenzunterricht der Jahrgangsstufen 1 bis 4. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden lehnte diesen Eilantrag durch Beschluss vom 12.11.2020 ab.
Soweit sich der Antragsteller gegen die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch der Jahrgangsstufen 2 bis 4 wende, sei der Antrag bereits deshalb nicht erfolgreich, da der Antragsteller als Schüler der ersten Jahrgangsstufe nur durch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Schüler der 1. Jahrgangsstufe in seinen Rechten betroffen sein könne. Nach der im... Lesen Sie mehr