wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 26. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 08.06.2021
3 L 512/21.KO -

Hängeseilbrücke "Geierlay" unterliegt Corona-Bestimmungen für freizeitpark­ähnliche Einrichtungen

VG Koblenz lehnt Eilantrag der Gemeinde Mörsdorf ab

In einem vorläufigen Rechts­schutz­verfahren hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden, dass die Hängeseilbrücke "Geierlay" den Corona-Bestimmungen unterliegt, wie sie für freizeitpark­ähnliche Einrichtungen gelten.

Mit einem gegen den Rhein-Hunsrück-Kreis gerichteten Eilverfahren hat sich die Ortsgemeinde Mörsdorf gegen die Einstufung der "Geierlay-Brücke" als freizeitparkähnliche Einrichtung im Sinne der in Rheinland-Pfalz geltenden Corona-Bestimmungen gewandt. Sie machte geltend, bei der Brücke handele sich um einen Wanderweg, der diesen strengen rechtlichen Vorgaben nicht unterliege.

Einstufung der Brücke als freizeitparkähnliche Einrichtung

Dieser Argumentation folgten die Richter des Verwaltungsgerichts Koblenz nicht und lehnten den Eilantrag der Ortsgemeinde ab. Was unter einem Freizeitpark und ähnlichen Einrichtungen zu verstehen sei, so die Koblenzer Richter, müsse anhand der Zwecke des Infektionsschutzrechts beantwortet werden. Es gehe insoweit darum, neue, nicht nachvollziehbare Infektionsketten zu verhindern. Eine besondere Gefahr hierfür bestehe nach dem erkennbaren Willen des Verordnungsgebers bei Einrichtungen, bei denen regelmäßig eine Vielzahl von Personen (Besucherströme) für einen längeren Zeitraum und zudem teilweise aus überregionalen Gebieten zusammenkämen. Dies sei bei der Hängeseilbrücke "Geierlay" der Fall.

Corona-Bestimmungen bei Öffnung zu beachten

Nach einer Befragung der Deutschen Zentrale für Tourismus wurde die Brücke von Besuchern auf Platz 78 der TOP 100 Sehenswürdigkeiten in Deutschland gewählt; außerdem gehört sie danach zu den beliebtesten Reisezielen Deutschlands. Von daher müsse die Ortsgemeinde die derzeit für freizeitparkähnliche Einrichtungen geltenden Bestimmungen der Corona-Bekämpfungsverordnung bei einer Öffnung der "Geierlay" beachten. Hierzu gehörten u. a. die Einhaltung der Abstandsregeln sowie die Maskenpflicht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.06.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus dem Infektionsschutzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 30388 Dokument-Nr. 30388

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss30388

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Dennis Langer schrieb am 15.06.2021

Und Sie sind sich absolut sicher, dass im Namen dieser Hängeseilbrücke nicht der Buchstabe d fehlt?

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?