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Oberlandesgericht München, Beschluss vom 29.05.2021
- 34 Wx 106/21 -
Forstrecht bei Grundstücksteilung: Eintragung im Grundbuch setzt Antrag auf Löschung des Forstrechts für nicht mehr begünstigten Teil voraus
Ohne Antrag kann Grundbuchamt keine Eintragung hinsichtlich der Grundstücksteilung vornehmen
Soll ein mit einem Forstrecht versehenes Grundstück geteilt werden, so setzt die Eintragung der Grundstücksteilung im Grundbuch voraus, dass zugleich die Löschung des Forstrechts für den nicht mehr begünstigten Teil beantragt wird. Anderenfalls ist das Grundbuchamt an der Eintragung gehindert. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte Anfang des Jahres 2021 ein Grundbuchamt in Bayern eine
Antrag auf Löschung des Forstrechts für nicht mehr begünstigten Teil erforderlich
Das Oberlandesgericht München entschied zum Fall, dass das Grundbuchamt derzeit an der Eintragung gehindert sei. Sind zugunsten eines zu teilenden Grundstücks
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.06.2021
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 30468
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