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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 27.08.2021
- VG 1 L 308/21 -
AfD kann Löschung von Angaben zu aktiven Anhängern des sog. "Flügels" in Berlin aus dem Berliner Verfassungsschutzbericht 2020 beanspruchen
AfD ist in ihrem Recht auf Chancengleichheit der Parteien und ihrem Selbstbestimmungsrecht hinsichtlich der Wahrnehmung in der Öffentlichkeit im Vorfeld von Wahlen verletzt
Der Landesverband Berlin der Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) kann die Löschung einzelner Angaben im Berliner Verfassungsschutzbericht 2020 zur parteiinternen Gruppierung des "Flügels" verlangen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat einem Eilantrag der AfD hierzu teilweise stattgegeben.
Der Berliner Verfassungsschutz berichtete für das Jahr 2020 u.a. über aktive Anhänger des "Flügels" der
AfD kann sich auf öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch berufen
Die 1. Kammer hat dem Eilantrag teilweise stattgegeben. Rechtsgrundlage der Löschung der Angaben zum "Flügel" der
Kein Eilrechtsschutz gegen Einstufung und Beobachtung als Verdachtsfall
Demgegenüber könne sich die Antragstellerin im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht erfolgreich gegen eine Einstufung und Beobachtung als Verdachtsfall wenden, weil diese Einordnung von ihr nicht hinreichend glaubhaft gemacht worden sei.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.08.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 30744
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