Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.02.2022
- 3 UF 81/21 -
Streit der Kindeseltern über Wechselmodell muss im Rahmen eines Umgangsverfahrens gelöst werden
Durchsetzung eines Wechselmodells oder Residenzmodells mittels Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts nicht möglich
Streiten sich die Kindeseltern vor Gericht über die Durchsetzung eines Wechselmodells, so muss dieser Streit im Rahmen eines Umgangsverfahrens gelöst werden. Das Wechselmodell oder Residenzmodell kann nicht mittels Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts durchgesetzt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die geschiedenen Eltern eines 4-jährigen Kindes stritten sich im Jahr 2020 vor dem Amtsgericht Frankfurt a.M. im Rahmen eines sorgerechtlichen Verfahrens über die Durchsetzung eines Wechselmodells. Während der Kindesvater das
Streit über Wechselmodell kann nicht mittels Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts gelöst werden
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Kindesvaters. Der Streit über die Durchführung eines Wechselmodells könne nicht mittels
Kein Zusammenhang zwischen Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und Entscheidung für Residenzmodell
Nach Auffassung des Oberlandesgericht bestehe zwischen der
Keine Ermächtigung für Gericht im Sorgerechtsverfahren Umfang der Betreuung zu regeln
Ohnehin sei das Gericht nicht ermächtigt, so das Oberlandesgericht, über die im Sorgerechtsverfahren zu treffende Entscheidung über die Aufhebung oder Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerechts hinaus eine
Mangelnde Durchsetzbarkeit eines Wechselmodell oder Residenzmodell mittels Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts
Damit einher gehe nach Auffassung des Oberlandesgericht das Problem der mangelnden Durchsetzbarkeit eines
Vorliegen eines unverhältnismäßigen Eingriffs in das Sorgerecht
Das Oberlandesgericht gab zudem zu bedenken, dass die sorgerechtliche Verortung des Wechselmodells zu einem unverhältnismäßigen Eingriff in das Sorgerecht des anderen Elternteil führen würde. Denn diese Regelung würde deutlich über die allein streitige Frage der Häufigkeit der Umgangskontakte hinausgehen. Denn mit dem
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.04.2022
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.04.2021
[Aktenzeichen: 401 F 1089/20]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31666
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss31666
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.