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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 05.05.2022
- 12 L 25/22 -
Rechtsanwälte müssen auch in eigenen Angelegenheiten elektronisch kommunizieren
Berufung auf Rolle als Privatperson greift nicht
Wird ein Rechtsanwalt in eigener Angelegenheit tätig und tritt er als solcher gegenüber dem Gericht auf, dann besteht auch für ihn die Pflicht, seine Schriftsätze elektronisch einzureichen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Der Antragsteller, der im Gerichtsverfahren ausdrücklich als
Unterlagen sind elektronisch einzureichen
Das VG hat den Eilantrag mangels wirksamer Antragstellung als unzulässig zurückgewiesen. Das Gericht verwies auf den am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen § 55 d Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung, wonach Rechtsanwälte vorbereitende
Kein Rückzug auf Rolle als Privatperson
Hier sei der Antragsteller ausdrücklich als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.05.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/cc)
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Dokument-Nr. 31764
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