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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.04.2022
- 2 S 3636/21 -
Pflicht zur Zweitwohnungssteuer für Mitglieder einer Erbengemeinschaft wegen zum Nachlass gehörende Wohnung
Einigung der Erbengemeinschaft über Nutzung der Wohnung für persönlichen Lebensbedarf nicht erforderlich
Gehört zu einem Nachlass eine Wohnung, können die Mitglieder der Erbengemeinschaft zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Dabei ist es unerheblich, ob und inwiefern sie sich über die Nutzung der Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf geeinigt haben. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall waren zwei Schwestern in ungeteilter
Pflicht zur Zahlung der Zweitwohnungssteuer
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die Klägerin sei zur Zahlung der
Mitglieder einer Erbengemeinschaft können Wohnung innehaben
Auch die
Jederzeitige Verfügbarkeit und regelmäßige Nutzung nicht erforderlich
Es sei nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige über die Wohnung jederzeit verfügen kann oder sie mit einer gewissen Regelmäßigkeit aufsucht. Eine tatsächliche Nutzung zu Wohnzwecken sei nicht notwendig. Ausreichend für das Innehaben einer Zweitwohnung sei grundsätzlich eine objektiv-rechtliche Nutzungsmöglichkeit.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Sigmaringen, Urteil vom 30.09.2021
[Aktenzeichen: 9 K 114/21]
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Dokument-Nr. 31797
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