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Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 10.01.2023
- 2 UF 212/22 -
Pflicht zur Zustimmung zur Zusammenveranlagung kann wirksam abbedungen werden
Kein nachträglicher Anspruch auf Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung
Die grundsätzliche Pflicht zur Zustimmung zur steuerlichen Zusammenveranlagung kann wirksam durch eine Vereinbarung der Eheleute abbedungen werden. Ein Anspruch auf Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung besteht dann nicht mehr. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte im Jahr 2022 ein Ehemann vor dem Amtsgericht Obernburg von seiner Ehefrau die Zustimmung zur steuerlichen
Wirksamer Ausschluss der Zustimmungspflicht zur gemeinsamen Veranlagung
Das Oberlandesgericht Bamberg bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Zwar bestehe für beide Ehegatten jeweils die Verpflichtung, in eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.02.2023
Quelle: Oberlandesgericht Bamberg, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Obernburg, Beschluss vom 04.11.2022
[Aktenzeichen: 3 F 23/22]
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Dokument-Nr. 32675
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