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Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 21.02.2023
- 4 U 222/22 -
Keine Beweiserleichterung bei Sturz einer Seniorin bei durch Praktikantin begleiteten Spaziergang außerhalb der Tagespflegeeinrichtung
Beweiserleichterungen des § 630 h Abs. 1 und 4 BGB
Stürzt eine Seniorin bei einem von einer Praktikantin begleiteten Spaziergang außerhalb der Tagespflegeeinrichtung, so greifen die Beweiserleichterung des § 630 h Abs. 1 BGB und § 630 h Abs. 4 BGB nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2019 stürzte eine in einer Tagespflegeinrichtung in Bayern betreute Seniorin bei einem
Landgericht wies Klage ab
Das Landgericht Bamberg wies die Klage ab, da die Klägerin einen glättebedingten
Oberlandesgericht verneint ebenfalls Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche
Das Oberlandesgericht Bamberg bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der Klägerin stehen keine Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche zu. Weder sei das Vorhandensein von Glätte noch ein Fehlverhalten der
Beweiserleichterung zur Vermutung eines Fehlers greift nicht
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts könne sich die Klägerin nicht auf die
Beweiserleichterung bei fehlender Befähigung greift nicht
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2023
Quelle: Oberlandesgericht Bamberg, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Bamberg, Urteil vom 17.08.2022
[Aktenzeichen: 23 O 215/20]
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Dokument-Nr. 32828
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