Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 18.08.2023
- L 7 BA 72/23 B ER -
Fitnesstrainer im Fitnessstudio sind sozialversicherungspflichtig
Kursleiter ohne eigenes unternehmerisches Risiko sind sozialversicherungspflichtig
Ein Fitnesstrainer, der als Kursleiter ohne eigenes unternehmerisches Risiko in die betriebliche Organisation des Fitnessstudios eingebunden ist und eine Stundenvergütung erhält, unterliegt der Sozialversicherungspflicht. Dies hat das LSG München entschieden.
Das Fitnessstudio bietet seinen Kunden Einzel- und Gruppentraining sowie Fitnesskurse an. Diverse Trainer werden dabei als sogenannte freie Mitarbeiter eingesetzt, die Kurse in den Räumlichkeiten des Studios anbieten. Die so eingesetzten Trainer stellten dem Fitnessstudio Rechnungen nach vereinbarten Stunden- bzw. Minutensätzen. Im Rahmen einer Betriebsprüfung beanstandete die für die Prüfung zuständige Rentenversicherung die Vereinbarung von freier Mitarbeit. Die Rentenversicherung stufte die Vertragsverhältnisse als abhängige und damit sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ein und forderte vom Fitnessstudio als Arbeitgeber entsprechend Sozialversicherungsbeiträge nach. Hiergegen wendete sich das Fitnessstudio mittels eines Eilverfahrens beim Sozialgericht München. Das Sozialgericht lehnte den Eilantrag des Fitnessstudios ab; zu Recht sei die Prüfbehörde von einer abhängigen Beschäftigung der
LSG bejahrt Sozialversicherungspflicht für Fitnesstrainer
Das Landessozialgericht bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts. Die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.08.2023
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 33209
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss33209
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.