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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.10.2023
- 10 B 1171/22 -
Änderung der Nutzung einer Orangerie zu einem dauerhaften Wohnzimmer bedarf der Genehmigung
Fehlende Genehmigung rechtfertigt Nutzungsuntersagung
Die Änderung der Nutzung einer Orangerie hin zu einem dauerhaften Wohnzimmer bedarf der baurechtlichen Genehmigung. Fehlt diese, kann dies eine Nutzungsuntersagung rechtfertigen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2005 wurde einem Hauseigentümer in Nordrhein-Westfalen der Umbau eines Wirtschaftsgebäudes in eine
Rechtmäßigkeit der Nutzungsuntersagung
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die
Vorliegen einer genehmigungspflichtigen Nutzungsänderung
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts liege eine genehmigungspflichtige
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.11.2023
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 10.10.2022
[Aktenzeichen: 25 L 189/22]
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Dokument-Nr. 33437
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