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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21.11.2023
- 8 UF 161/23 -
Bei Geltendmachung von Kindesunterhalt im Rahmen des echten Wechselmodells besteht für Elternteil Wahlrecht zwischen Antrag auf Alleinentscheidungsbefugnis oder Bestellung eines Ergänzungspflegers
Wahlrecht steht nicht dem Familiengericht zu
Will ein Elternteil im Rahmen des echten Wechselmodells Kindesunterhaltsansprüche geltend machen, so steht ihm ein Wahlrecht für einen Antrag auf Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis gemäß § 1628 Abs. 1 BGB oder Bestellung eines Ergänzungspflegers gemäß § 1809 Abs. 1 BGB zu. Dieses Wahlrecht kann nicht vom Familiengericht ausgeübt werden, das vielmehr nur über den gestellten Antrag entscheiden darf. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eltern zweier minderjähriger Kinder betreuten diese im Rahmen eines echten Wechselmodells im wöchentlichen Wechsel. Im Jahr 2023 beantragte der Kindesvater beim Amtsgericht Plön die Übertragung der
Unzulässige Anordnung der Ergänzungspflegschaft
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschied zu Gunsten des Kindesvaters. Im Rahmen des echten Wechselmodells stehe dem Elternteil, der die Barunterhaltsinteressen des Kindes verfolgt, ein
Kein Wahlrecht des Familiengerichts
Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.01.2024
Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Plön, Beschluss vom 01.09.2023
[Aktenzeichen: 55 F 61/23]
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Dokument-Nr. 33664
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