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Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 23.05.2024
- 4 Bs 140/23 -
Wohnnutzungsgebot: Teilungsversteigerung einer Wohnimmobilie rechtfertigt nicht deren Leerstand
Emotionale Bindung zur Immobilie für Erlass des Wohnnutzungsgebots unerheblich
Die Teilungsversteigerung einer Wohnimmobilie rechtfertigt nicht deren Leerstand, so dass der Erlass eines Wohnnutzugsgebots zulässig ist. Zudem ist unerheblich, dass der Betroffene eine emotionale Bindung zur Immobilie hat. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2023 erhielt der Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks in Hamburg die
Rechtmäßigkeit des Wohnnutzungsgebots trotz laufender Teilungsversteigerung
Das Oberverwaltungsgericht Hamburg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Das erlassene Wohnnutzungsgebot sei rechtmäßig. Es sei nicht ersichtlich, dass das laufende Teilungsversteigerungsverfahren der Vermietung der Immobilie entgegenstehe. Zwar sei dies unter Umständen schwierig, da ein Erwerber der Immobilie Eigenbedarf anmelden könnte. Dass eine Vermietung aber von vornherein ausgeschlossen ist, dürfe angesichts des angespannten Wohnungsmarkt nicht anzunehmen sein.
Unerheblichkeit der emotionalen Beziehung zur Immobilie
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sei die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 24.10.2023
[Aktenzeichen: 19 E 3722/23]
Jahrgang: 2024, Seite: 552 WuM 2024, 552
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Dokument-Nr. 34572
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