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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.12.2006
- 5 B 2706/06 -
OVG NRW bestätigt Verbot für rechtsextreme Versammlung an Heiligabend in Minden wegen Störung der Sonn- und Feiertagsruhe
Veranstalter will Polizeibeamte hindern, im Kreise ihrer Familien zu feiern
Die rechtsextreme Versammlung an Heiligabend in Minden bleibt verboten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Die Versammlung störe die durch das Grundgesetz und landesrechtliche Vorschriften geschützte Sonn- und Feiertagsruhe.
Das Oberverwaltungsgericht hat mit dieser Entscheidung die Verbotsverfügung der Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke und den erstinstanzlichen Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden bestätigt. Von der an Heiligabend geplanten Versammlung von Rechtsextremisten mit dem Motto "Gegen Repressionen und Polizeiwillkür" gehe eine unmittelbare Gefahr für die
Fielen - wie in diesem Jahr - der Heiligabend und der 4. Adventssonntag auf einen Tag, entfalle auch die sonst an Werktagen gelegentlich noch bis Mittag andauernde Betriebsamkeit zur Vorbereitung auf die Festtage. Eine Gefahr für die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.12.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 22.12.2006
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Dokument-Nr. 3562
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