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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.03.2008
- 1 BvR 1987/07 -
Verfassungsbeschwerde der Stadt Salzgitter gegen die Zulassung des Endlagers Schacht Konrad erfolglos
Die Stadt Salzgitter hat erfolglos gegen das Endlager Schacht Konrad vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt.
Die Verfassungsbeschwerde der Stadt Salzgitter, die sich gegen den atomrechtlichen Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb des Bergwerks Konrad als Anlage zur Endlagerung radioaktiver Abfälle sowie die hierzu ergangenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen richtet, wurde von der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mangels Zulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Stadt Salzgitter ist im Hinblick auf die geltend gemachte Verletzung von Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG nicht beschwerdefähig. Hinsichtlich der übrigen Rügen wurde die Verfassungsbeschwerde nicht ausreichend begründet.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.03.2008
Quelle: ra-online, Bundesverfassungsgericht
- Klagen gegen Schacht Konrad abgewiesen
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.03.2006
[Aktenzeichen: 7KS 145/02, 146/02, 154/02, 7 KS 128/02]) - Keine neue Gerichtsentscheidung zum atomrechtlichen Endlager "Schacht Konrad"
(Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.03.2007
[Aktenzeichen: 7 B 72.06, 7 B 73.06, 7 B 74.06, 7 B 75.06])
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Dokument-Nr. 5812
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