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Verwaltungsgericht Dresden, Beschluss vom 29.01.2009
- 3 L 1922/08 -
Vorsicht, eingeschränkter Winterdienst! - Leistungsfähigkeit der Gemeinde bestimmt den Umfang der Räum- und Streupflicht
Gemeinde muss nicht alle Straßen räumen
Der Umfang des von der Gemeinde zu leistenden Winterdienstes wird im Wesentlichen von ihrer Leistungsfähigkeit bestimmt. Eine allgemeine Räum- und Streupflicht für die Fahrbahnen aller Gemeindestraßen besteht nicht. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden hervor.
Bewohner eines Ortes im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wollten ihre Gemeindeverwaltung gerichtlich verpflichten lassen, in ihrer Straße einen regelmäßigen
Gemeinde muss nur verkehrswichtige und gefährliche Stellen beräumen
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden lehnte den Erlass einer entsprechenden einstweiligen Anordnung ab. Die Richter wiesen darauf hin, dass die Winterdienstpflicht für innerörtliche Fahrbahnen tatsächlich bei den
Straße, in der die Antragsstellter wohnen, muss die Gemeinde nicht beräumen
In Anwendung dieser Kriterien sei nicht zu beanstanden, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.02.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Dresden vom 30.01.2009
- Keine Streupflicht der Gemeinde trotz objektiver Gefährlichkeit eines Straßenabschnitts
(Landgericht Osnabrück, Urteil vom 14.06.2007
[Aktenzeichen: 5 O 791/07 ]) - Gemeinde muß Straßen an Sonn- und Feiertagen morgens nicht vor 09.00 Uhr streuen
(Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 28.09.2001
[Aktenzeichen: 6 U 90/01])
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Dokument-Nr. 7380
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