Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 04.05.2009
- 2 B 111/09 -
Genmais bleibt verboten - Bestehendes Risiko der Schädigung von Mensch und Tier
Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab
Der Eilantrag der Firma Monsanto gegen das vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angeordnete Verbot, Genmais der Linie MON 810 anzubauen, wurde vom Verwaltungsgericht Braunschweig abgelehnt.
Die Richter hoben hervor, dass nach vorläufiger Prüfung eine Gefahrenlage, wie sie das Gentechnikgesetz für ein solches Verbot verlange, bestehe. Dazu müssten keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, aus denen zweifelsfrei Gefahren für die Umwelt herzuleiten sind. Es genüge, wenn sich aus neuen oder zusätzlichen Informationen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Menschen oder Tiere geschädigt werden können. Die auf dieser Grundlage durchzuführende Risikoermittlung und -bewertung sei Aufgabe der Behörde, der insoweit ein Beurteilungsspielraum (eine "Einschätzungsprärogative") zukomme. Das Gericht habe nur zu prüfen, ob die Behörde die Risiken ausreichend ermittelt und willkürfrei bewertet habe. Dies sei hier der Fall.
Giftstoffe bekämpfen nicht nur Schädlinge
Es gebe zwar keine gesicherten Erkenntnisse darüber, dass der
Damit hat erstmals ein deutsches Gericht in einem Eilverfahren die Rechtmäßigkeit eines Genmais-Verbots bestätigt. Weil die Entscheidung im Eilverfahren ergangen ist, hat eine mündliche Verhandlung nicht stattgefunden.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.05.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Braunschweig vom 05.05.2009
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 7813
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss7813
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.