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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 20.05.2009
- 21 L 234/09 -
Vorratsdatenspeicherung: Verfügung der Bundesnetzagentur vorerst ausgesetzt
Pflicht zur Datenspeicherung ergibt sich bereits aus dem Gesetz - Bundesnetzagentur hätte Anordnung begründen müssen
Die Vollziehung einer gegen das Hamburger Telekommunikationsunternehmen HanseNet gerichtete Verfügung der Bundesnetzagentur zur sog. "Vorratsdatenspeicherung" wurde vorerst ausgesetzt. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln bekannt gegeben.
Mit der angegriffenen
Erläuterungen des Gerichts
Dieser Antrag hatte nun Erfolg. Die Richter führten zur Begründung aus, dass die Behörde es versäumt habe, vor Erlass der Anordnung ihr Ermessen auszuüben. Da die Verpflichtung zur
Das Gericht hatte sich damit nicht mit der grundsätzlichen Frage zu befassen, ob die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.05.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung VG Köln vom 26.05.2009
- Telekommunikationsbetreiber muss vorläufig keine Technik zur Vorratsdatenspeicherung auf eigene Kosten bereit halten
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 17.10.2008
[Aktenzeichen: VG 27 A 232.08]) - Eilantrag: Bundesverfassungsgericht schränkt "Vorratsdatenspeicherung" ein
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.03.2008
[Aktenzeichen: 1 BvR 256/08])
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Dokument-Nr. 7911
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