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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 17.06.2009
- VG 3 L 192.09 -
VG Berlin: Keine Pflicht zur Aufnahme von Erstklässlern an einer Schule, die in naher Zukunft geschlossen wird
Ablehnung von Schulanfängern als Vorstufe zur Auflösung einer Schule zulässig
Eine Schule – hier die Grundschule im Taunus-Viertel in Berlin-Lichtenrade – muss zum neuen Schuljahr keine neuen Erstklässler mehr aufnehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Im zugrundeliegenden Fall wurde ein Eilantrag von Eltern und deren Kind abgelehnt, die sich dagegen gewandt hatten, dass keine ersten Klassen an der von ihnen ausgewählten Grundschule eingerichtet werden sollen.
Die Schulverwaltung beabsichtigt, die Taunus-Grundschule zum Schuljahr 2010/2011 aufzulösen und die
Eltern können Schulleitung nicht zur Aufnahme der Schüler zwingen
Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass Eltern und ihre einzuschulenden Kinder die Schulverwaltung nicht zur Einrichtung erster Klassen an einer bestimmten Grundschule zwingen können. Dies gelte auch dann, wenn die Grundschule derzeit noch die zuständige
Hinweis: Der Beschluss der 3. Kammer betrifft nur die schulorganisatorische Maßnahme der Nichteinrichtung erster Klassen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 26/09 des VG Berlin vom 24.06.2009
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Dokument-Nr. 8048
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