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Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 07.06.2010
- 3 L 526/10.NW -
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtteilnahme an Aufbauseminar zulässig
Maßgeblich ist Punktestand zum Zeitpunkt der Anordnung einer Seminarteilnahme
Wer im Verkehrszentralregister 14 Punkte hat und einer deshalb erfolgten Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nachkommt, verliert seinen Führerschein. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Antragsteller nach Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes vom 26. November 2009 einen Stand von 14 Punkten im
Antragssteller hält Führerscheinentzug wegen bereits gesunkenem Punktestand für unzulässig
Gegen diese kraft Gesetzes sofort vollziehbare Maßnahme erhob der Antragsteller Widerspruch und wandte sich zugleich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Neustadt. Er trug vor, dass sein Punktestand während des Laufs der ihm gesetzten Frist und damit noch vor Erlass des Bescheids auf 13 Punkte gesunken sei. Eine bisher im Register eingetragene Ordnungswidrigkeit aus dem Jahr 2005 sei nämlich nach Ablauf der fünfjährigen Tilgungsfrist zum 17. März 2010 gestrichen worden. Ein
Fahrerlaubnisentziehung wegen Nicht-Teilnahme an Aufbauseminar rechtmäßig
Das Gericht ist dem nicht gefolgt: Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.06.2010
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Neustadt
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Dokument-Nr. 9862
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