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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: CR 2014, 38

Zeitschrift: Computer und Recht (CR),
Jahrgang: 2014, Seite: 38

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
CR 2014, 38:

Landgericht Köln, Urteil vom30.10.2013
- 26 O 211/13 u.a. -

Drosselung von Internet-Flatrates im Festnetzbereich durch die Deutsche Telekom unzulässig

Die Deutsche Telekom darf beim Abschluss von Verträgen über Internet-Flatrates im Festnetzbereich nicht vorsehen, dass die Surfgeschwindigkeit ab Erreichen eines bestimmten Übertragungs­volumens reduziert wird. Dies entschied das Landgericht Köln und erklärte die viel diskutierte Vertragsklausel für unzulässig. Das Urteil betrifft sowohl die ursprünglich angekündigte Drosselung auf 384 kbit/s als auch diejenige auf 2 MBit/s. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle CR 2014, 38 wird teils auch als „CR 14, 38“, „CR 2014, S. 38“ oder „CR 14, S. 38“ zitiert.