Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DAR 1997, 492
Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR),
Jahrgang: 1997, Seite: 492
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DAR 1997, 492:
Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom17.07.1996
- 8 U 696/96 -
Neigungswinkel des Hausdachs von über 50 Grad: Hotel haftet für Schäden durch herabstürzende Dachlawinen
Hauseigentümer, deren Hausdach einen Neigungswinkel von über 50 Grad hat, müssen gesonderte Fanggitter anbringen, die das Herabstürzen von Dachlawinen verhindern. Wird beispielsweise ein Auto durch eine herabstürzende Dachlawine beschädigt, haftet der Hauseigentümer wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht. Dies entschied das Oberlandesgericht Dresden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DAR 1997, 492 wird teils auch als „DAR 97, 492“, „DAR 1997, S. 492“ oder „DAR 97, S. 492“ zitiert.