Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DNotZ 1981, 43
Deutsche Notar-Zeitschrift (DNotZ),
Jahrgang: 1981, Seite: 43
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DNotZ 1981, 43:
Bundesgerichtshof, Urteil vom25.06.1980
- IVb ZR 516/80 -
BGH zur Zugewinngemeinschaft: Bei Verbleib von weniger als 15 % Restvermögen muss anderer Ehegatte Vermögensverfügung zustimmen
Leben die Ehegatten in einer Zugewinngemeinschaft, so bedarf bei kleinen Vermögen eine Vermögensverfügung dann gemäß § 1365 Abs. 1 BGB der Zustimmung des anderen, wenn weniger als 15 % Restvermögen verbleiben. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DNotZ 1981, 43 wird teils auch als „DNotZ 81, 43“, „DNotZ 1981, S. 43“ oder „DNotZ 81, S. 43“ zitiert.