Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: EWiR 2013, 129
Zeitschrift: Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht (EWiR),
Jahrgang: 2013, Seite: 129
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
EWiR 2013, 129:
Bundesgerichtshof, Urteil vom15.01.2013
- XI ZR 22/12 -
BGH: Private Bank darf Girokonto ohne vorherige Interessenabwägung ordentlich kündigen
Die ordentliche Kündigung eines Girovertrags nach Nr. 19 Abs. 1 AGB-Banken 2002 setzt nicht voraus, dass eine private Bank eine Abwägung ihrer Interessen an einer Beendigung des Vertragsverhältnisses mit den Interessen des Kunden an dessen Fortbestand vornimmt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Geklagt hatte der Buchvertrieb "Lesen und Schenken", der in seinem Programm auch rechtsextreme Titel führt. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle EWiR 2013, 129 wird teils auch als „EWiR 13, 129“, „EWiR 2013, S. 129“ oder „EWiR 13, S. 129“ zitiert.