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Oberlandesgericht Hamm, Entscheidung vom 13.05.2015
- 3 UF 9/14 -
OLG Hamm zum Adoptionsrecht bei nicht miteinander verheirateten und nicht verpartnerten Lebensgefährten
Keine Stiefkindadoption
Bei unverheirateten und nicht in einer Lebenspartnerschaft lebenden Lebensgefährten kann der Mann die Kinder der Frau nicht so adoptieren, dass die Kinder gemeinschaftliche Kinder der beiden Lebensgefährten werden. Rechtlich möglich ist nur eine Adoption durch den Mann, bei der das Verwandtschaftsverhältnis der Kinder zu der Frau erlischt. Das folgt aus dem im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Adoptionsrecht und kann von den Gerichten nicht im Wege der Rechtsanwendung "korrigiert" werden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm nunmehr in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im vorliegenden Fall ist die antragstellende Frau Mutter zweier in den Jahren 2000 und 2004 geborener Söhne. Nach dem Tode des Vaters ging die Antragstellerin eine
Begehrte Rechtsfolge durch geltendes Adoptionsrecht nicht zugelassen
Auf der Grundlage des geltenden Adoptionsrechts hat Gericht mit Beschlüssen abgelehnt, die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.03.2017
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ ra-online
- Amtsgericht Ahaus, Beschluss vom 09.12.2013
[Aktenzeichen: 12 F 235/13]
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Dokument-Nr. 24034
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