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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Stiefkindadoption“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.12.2023
- 2 UF 33/23 -

Stiefkindadoption in Deutschland trotz Verbots der Leihmutterschaft möglich

Zur Stiefkindadoption eines in einer ukrainischen Kinderwunschklinik geborenen Kindes

Die Stiefkindadoption eines im Ausland von einer Leihmutter geborenen Kindes ist trotz des in Deutschland geltenden Verbots der Leihmutterschaft möglich. Das hat das OLG Frankfurt am Main (OLG) entschieden und so einem deutschen Ehepaar die Durchführung der Stiefkindadoption ermöglicht.

Die Ehefrau beantragt die Adoption des minderjährigen Kinds ihres Ehemanns. Die Eheleute hatten sich an eine ukrainische Kinderwunschklinik gewendet. Dort wurde mithilfe einer Eizellspende bei einer ukrainischen Frau eine Schwangerschaft eingeleitet. Der Ehemann erkannte die Vaterschaft des Anfang 2020 von der Leihmutter in der Ukraine geborenen Kindes an. Es konnte wegen Geburtskomplikationen und infolge der pandemiebedingten Grenzschließungen erst im Sommer 2020 von seinen deutschen Wunscheltern in ihren Haushalt aufgenommen werden.In dem - u.a. wegen der umständlichen Urkundenbeschaffung - langwierigen Adoptionsverfahren waren die... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.03.2019
- 1 BvR 673/17 -

Vollständiger Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien verfassungswidrig

Gesetzgeber muss bis zum 31. März 2020 Neuregelung treffen

Der vollständige Ausschluss der Stiefkindadoption allein in nichtehelichen Familien verstößt gegen Artikel 3 Abs. 1 GG. Es ist mit dem allgemeinen Gleich­behandlungs­gebot nicht vereinbar, dass der Stiefelternteil in nichtehelichen Stiefkindfamilien die Kinder des anderen Elternteils nicht adoptieren kann, ohne dass die Verwandtschaft der Kinder zu diesem erlischt, wohingegen in einer ehelichen Familie ein solches Kind gemeinschaftliches Kind beider Eltern werden kann. Dies entschied das Bundes­verfassungs­gericht und erklärte die zugrundeliegenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches für verfassungswidrig und gab dem Gesetzgeber auf, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu treffen. Zur Begründung führte der Gerichtshof aus, dass gegen die Stiefkindadoption vorgebrachte allgemeine Bedenken die Benachteiligung von Kindern in nichtehelichen Familien nicht rechtfertigen und sich der Schutz des Stiefkindes vor einer nachteiligen Adoption auf andere Weise als den vollständigen Adoptionsausschluss hinreichend wirksam sichern lässt.

Nach derzeitiger Rechtslage ist eine zur gemeinsamen Elternschaft führende Stiefkindadoption nur möglich, wenn der Stiefelternteil mit dem rechtlichen Elternteil verheiratet ist, während der Stiefelternteil in nichtehelichen Stiefkindfamilien die Kinder des rechtlichen Elternteils nicht adoptieren kann, ohne dass die Verwandtschaft der Kinder zu diesem erlischt (§ 1754 Abs. 1 und Abs.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 26.03.2017
- 4 UF 33/17 -

Stiefkindadoption nur bei erheblichen Vorteilen für das Kind gerechtfertigt

Durchtrennung rechtlicher Abstammungsbande zum leiblichen Elternteil nur mit Zustimmung des Elternteils oder in Ausnahmen möglich

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass es für eine Stiefkindadoption erforderlich ist, dass mit dieser Adoption für das Kind erhebliche Vorteile verbunden sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine Durchtrennung der rechtlichen Bande zum leiblichen Elternteil nicht ohne weiteres gerechtfertigt.

Bringt ein Ehepartner ein Kind aus einer früheren Beziehung mit in die Ehe, stellt sich zuweilen die Frage, ob der neue Ehepartner das Kind adoptieren kann, so dass es dann rechtlich gesehen ein gemeinsames Kind der neuen Ehegatten ist. Anders als bei der normalen Adoption bleiben die rechtlichen Bindungen des Kindes zu dem neu verheirateten Elternteil bestehen. Zu dem anderen Elternteil... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Entscheidung vom 13.05.2015
- 3 UF 9/14 -

OLG Hamm zum Adoptionsrecht bei nicht miteinander verheirateten und nicht verpartnerten Lebensgefährten

Keine Stiefkindadoption

Bei unverheirateten und nicht in einer Lebenspartnerschaft lebenden Lebensgefährten kann der Mann die Kinder der Frau nicht so adoptieren, dass die Kinder gemeinschaftliche Kinder der beiden Lebensgefährten werden. Rechtlich möglich ist nur eine Adoption durch den Mann, bei der das Verwandtschaftsverhältnis der Kinder zu der Frau erlischt. Das folgt aus dem im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Adoptionsrecht und kann von den Gerichten nicht im Wege der Rechtsanwendung "korrigiert" werden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm nunmehr in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im vorliegenden Fall ist die antragstellende Frau Mutter zweier in den Jahren 2000 und 2004 geborener Söhne. Nach dem Tode des Vaters ging die Antragstellerin eine Lebenspartnerschaft mit dem antragstellenden Mann ein. Den Antrag der Frau und des Mannes, die Adoption beider Kinder durch den neuen Lebenspartner mit der Maßgabe auszusprechen, dass die Kinder gemeinschaftliche Kinder beider... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 08.02.2017
- XII ZB 586/15 -

BGH zum Adoptionsrecht nicht miteinander verheirateter und nicht verpartnerter Lebensgefährten

Stiefkindadoption bleibt im Interesse des Kindeswohls weiterhin an besonders gefestigte Beziehung in Form von Ehe oder Lebenspartnerschaft geknüpft

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine mit ihrem Lebensgefährten weder verheiratete noch in einer Lebenspartnerschaft lebende Person dessen Kind nicht annehmen kann, ohne dass zugleich das Verwandtschafts­verhältnis zwischen ihrem Lebensgefährten und dem Kind erlischt.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die beiden nicht miteinander verheirateten Antragsteller begehren die Adoption der minderjährigen Kinder J. und G. durch den Antragsteller mit der Maßgabe, dass diese die Stellung gemeinschaftlicher Kinder der beiden Antragsteller erlangen. Die Antragstellerin ist die leibliche Mutter der Anzunehmenden; ihr leiblicher Vater ist 2006... Lesen Sie mehr

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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 15.12.2016
- C-401/15 bis C-403/15 -

EuGH bejaht soziale Vergünstigungen auch für Stiefkinder von Grenzgängern

Kindsverhältnis wird im Bereich grenz­überschreitender sozialer Vergünstigungen nicht im rechtlichen sondern im wirtschaftlichen Sinne definiert

Im Bereich grenz­überschreitender sozialer Vergünstigungen kann ein Kind in einer neu zusammengesetzten Familie als Kind des Stiefelternteils angesehen werden. In diesem Bereich wird das Kindsverhältnis nicht im rechtlichen Sinne, sondern im wirtschaftlichen Sinne definiert, womit das Kind eines Stiefelternteils, der berufstätiger Grenzgänger ist, Anspruch auf eine soziale Vergünstigung hat, wenn dieser Stiefelternteil tatsächlich zu seinem Unterhalt beiträgt. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.

Zwischen Juli 2013 und Juli 2014 konnten nach luxemburgischem Recht Kinder von Grenzgängern, die in Luxemburg unselbständig oder selbständig beruflich tätig sind, eine finanzielle Studienbeihilfe unter der Voraussetzung beantragen, dass der Grenzgänger zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen in Luxemburg gearbeitet hatte.Frau Noémie... Lesen Sie mehr