Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Hinweisbeschluss vom 26.08.2015
- 1 U 154/14 -
Gewährleistungsansprüche wegen mangelhaft installierter Photovoltaikanlage verjähren nach drei Jahren
Auf Dach montierte Photovoltaikanlage stellt kein eigenes Bauwerk dar
Gewährleistungsansprüche wegen einer auf einem Dach installierten mangelhaften Photovoltaikanlage verjähren gemäß § 634 a Abs. 1 Nr. 3 BGB nach drei Jahren. Die für Bauwerke geltende Verjährungsfrist von fünf Jahren gemäß § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB gilt nicht, da eine auf einem Dach montierte Photovoltaikanlage kein Bauwerk darstellt. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall machte ein Auftraggeber mehr als drei Jahre nach der Installation einer
Landgericht wies Klage ab
Das Landgericht Flensburg wies die Klage ab. Eventuelle Gewährleistungsansprüche seien bereits verjährt. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung des Auftraggebers.
Oberlandesgericht bejaht ebenfalls Verjährung der Gewährleistungsansprüche
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und beabsichtigte daher die Berufung des Klägers zurückzuweisen. Die behaupteten Gewährleistungsansprüche seien wegen
Auf Dach montierte Photovoltaikanlage ist kein Bauwerk
Eine auf dem
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.12.2017
Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Flensburg, Urteil vom 07.08.2014
[Aktenzeichen: 4 O 335/13]
Jahrgang: 2016, Seite: 266 NJW-RR 2016, 266 | Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau)
Jahrgang: 2016, Seite: 366 NZBau 2016, 366
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25257
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung25257
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.