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Oberlandesgericht Oldenburg, Hinweisbeschluss vom 30.11.2020
- 2 U 142/20 -
Schmerzensgeld nach Reitunfall
Typische Tiergefahr hat sich verwirklicht
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat der Schmerzensgeldklage eines Kindes nach einem Reitunfall stattgegeben und ihm Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zugesprochen. Das Alter sei ein entscheidender Faktor bei der Haftung. So trage ein Kind für Reitfehler keine Verantwortung.
Ein achtjähriges Mädchen aus Osnabrück hatte mit zwei anderen Kindern an einer Pony-Reitstunde in einer
LG bejahrt Anspruch auf Schmerzensgeld
Das Landgericht gab der Klägerin Recht und sprach ihr ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro zu: Die
OLG: Besondere Vorsicht bei Kindern geboten
Die Berufung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.07.2021
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30541
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