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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 12.06.2018
- C-163/16 -
Rote Schuhsolen von Louboutin können als Marke geschützt werden
Marke besteht nicht ausschließlich aus einer Form im Sinne der Markenrichtlinie
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass eine Marke, die aus einer auf der Sohle eines Schuhs aufgebrachten Farbe besteht, nicht unter das Verbot der Eintragung von Formen fällt. Eine solche Marke besteht nämlich nicht "ausschließlich aus der Form" im Sinne der Markenrichtlinie.
Herr Louboutin und die Christian Louboutin SAS kreieren hochhackige Damenschuhe, deren Besonderheit darin besteht, dass die äußere Sohle stets die
Nationales Gericht erbittet Auslegung der Richtlinie durch den EuGH
Das Unternehmen Van Haren betreibt in den Niederlanden Einzelhandelsgeschäfte für
Begriff "Form" ist entsprechend seinem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch zu bestimmen
In seinem Urteil führte der Gerichtshof aus, dass die Bedeutung des Begriffs "Form", da dieser in der Richtlinie nicht definiert ist, entsprechend seinem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch zu bestimmen ist. Der Gerichtshof stellt fest, dass sich aus dem üblichen Wortsinn nicht ergibt, dass eine
Marke bezieht sich nicht auf bestimmte Form der Sohle
Ferner spielt die
Zeichen muss nicht "ausschließlich" aus einer Form bestehen
Der Gerichtshof stellt außerdem fest, dass ein Zeichen wie das in Rede stehende jedenfalls nicht als "ausschließlich" aus der
Erläuterungen
* - Art. 3 Abs. 1 Buchst. e Ziff. iii der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. 2008, L 299, S. 25).
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.06.2018
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
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(Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.07.2015
[Aktenzeichen: I ZB 65/13]) - Voraussetzungen der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr erfüllt - Langenscheidt gewinnt Streit um Verwendung der Farbe "Gelb"
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.09.2014
[Aktenzeichen: I ZR 228/12]) - Roten Farbmarke der Sparkassen muss nicht im Markenregister gelöscht werden
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.07.2016
[Aktenzeichen: I ZB 52/15])
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Dokument-Nr. 26036
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