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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 16.06.2011
- C-65/09 und C-87/09 -
EuGH: Verkäufer bei Ersatzlieferung für mangelhafte Verbrauchsgüter zu Ein- und Ausbau verpflichtet
Kosten für Ausbau vertragswidrigen Verbrauchsguts und Einbau der Ersatzlieferung können Verkäufer auferlegt werden
Im Fall einer Ersatzlieferung für ein mangelhaftes Verbrauchsgut muss der Verkäufer das Gut aus der Sache ausbauen, in die es vom Verbraucher gutgläubig eingebaut wurde, und das als Ersatz gelieferte Verbrauchsgut in die Sache einbauen oder die für diese Vorgänge notwendigen Kosten tragen. Die Kostenerstattung kann jedoch auf einen Betrag beschränkt werden, der verglichen mit dem Wert, den das Verbrauchsgut hätte, wenn es vertragsmäßig wäre, und der Bedeutung der Vertragswidrigkeit verhältnismäßig gilt. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Die Richtlinie zur Regelung des Verkaufs von Verbrauchsgütern sieht vor, dass der
Sachverhalt in der Rechtssache C-65/09
Herr Wittmer und die Gebr. Weber GmbH schlossen einen Kaufvertrag über polierte Bodenfliesen zum Preis von 1.382,27 Euro. Nachdem Herr Wittmer rund zwei Drittel der Fliesen in seinem Haus hatte verlegen lassen, stellte er auf der Oberfläche Schattierungen fest, die mit bloßem Auge zu erkennen waren. In einem von Herrn Wittmer eingeleiteten Verfahren kam der benannte Sachverständige zu dem Ergebnis, dass es sich bei den Schattierungen um feine Mikroschleifspuren handele, die nicht beseitigt werden könnten, so dass Abhilfe nur durch einen kompletten Austausch der Fliesen möglich sei. Die
Sachverhalt in der Rechtssache C-87/09
Frau Putz und Medianess Electronics schlossen über das Internet einen Kaufvertrag über eine neue Spülmaschine zum Preis von 367 Euro zuzüglich Nachnahmekosten. Die Parteien vereinbarten eine Lieferung bis vor die Haustür von Frau Putz. Die Lieferung der Spülmaschine und die Kaufpreiszahlung erfolgten vereinbarungsgemäß. Nachdem Frau Putz die Spülmaschine bei sich in der Wohnung hatte montieren lassen, stellte sich heraus, dass die Maschine einen nicht zu beseitigenden
Deutsche Gerichte erbitten Entscheidung des EuGH
Die mit diesen Rechtsstreitigkeiten befassten deutschen Gerichte fragen den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), ob das Unionsrecht den
Pflicht zur unentgeltlichen Herstellung des vertragsgemäßen Zustands des Verbrauchsguts, soll Verbraucher vor drohenden finanziellen Belastungen schützen
Mit seinem Urteil stellte der Gerichtshof fest, dass der Unionsgesetzgeber die Unentgeltlichkeit der Herstellung des vertragsgemäßen Zustands des Verbrauchsguts durch den
Ersatzlieferung sollte für Verbraucher nicht zu zusätzlichen finanziellen Lasten führen
Wenn aber der Verbraucher im Fall der Ersatzlieferung für ein vertragswidriges Verbrauchsgut vom
Auferlegung der Kosten für Ein- und Ausbau zu Lasten des Verkäufers nicht ungerechtfertigt
Der Gerichtshof weist darauf hin, dass der Umstand, dass dem
Zusatzkosten können durch vornherein vertraglich ordnungsgemäß erfüllte Verpflichtungen vermieden werden
In einem Fall, in dem keine der beiden Vertragsparteien schuldhaft gehandelt hat, ist es demnach gerechtfertigt, dem
Verbraucher hat Anspruch auf Herstellung des vertragsgemäßen Zustands des Verbrauchsguts durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
Der Gerichtshof entscheidet außerdem, dass die Richtlinie ausschließt, dass eine nationale gesetzliche Regelung dem
Beschränkung der Kosten in Ausnahmen möglich
Der Gerichtshof stellt allerdings fest, dass in einer Situation, in der die Ersatzlieferung für das vertragswidrige Verbrauchsgut als einzig mögliche Art der Abhilfe deswegen zu unverhältnismäßigen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2011
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
- BGH zur Sachmängelhaftung beim Kauf und Vertragsrücktritt
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.03.2010
[Aktenzeichen: VIII ZR 310/08]) - Zum Anspruch des Käufers mangelhafter Parkettstäbe auf Ersatz der Kosten für die Neuverlegung mangelfreier Parkettstäbe
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.07.2008
[Aktenzeichen: VIII ZR 211/07])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2011, Seite: 2269 NJW 2011, 2269 | Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Jahrgang: 2011, Seite: 1265 ZIP 2011, 1265
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Dokument-Nr. 11815
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