Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: FGPrax 2017, 73
Zeitschrift: Praxis der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGPrax),
Jahrgang: 2017, Seite: 73
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FGPrax 2017, 73:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom11.01.2017
- I-3 Wx 81/16 -
Keine Irreführung bei Verwendung des Namens des längst verstorbenen Firmengründers als Firmennamen
Soll der Name des seit Jahren verstorbenen Firmengründers als Firmenname verwendet werden, liegt kein Verstoß gegen das Irreführungsverbot aus § 18 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches (HGB) vor. Eine Irreführung liegt schon dann nicht vor, wenn der Verstorbene unbekannt ist und einen Bezug zur Firma hat. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle FGPrax 2017, 73 wird teils auch als „FGPrax 17, 73“, „FGPrax 2017, S. 73“ oder „FGPrax 17, S. 73“ zitiert.