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Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2017
- I-3 Wx 81/16 -
Keine Irreführung bei Verwendung des Namens des längst verstorbenen Firmengründers als Firmennamen
Keine Irreführung aufgrund Unbekanntheit des Namens und Bezug zur Firma
Soll der Name des seit Jahren verstorbenen Firmengründers als Firmenname verwendet werden, liegt kein Verstoß gegen das Irreführungsverbot aus § 18 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches (HGB) vor. Eine Irreführung liegt schon dann nicht vor, wenn der Verstorbene unbekannt ist und einen Bezug zur Firma hat. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2016 wollte eine
Zulässige Verwendung des Namens des längst verstorbenen Firmengründers
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten der
Kein Verstoß gegen Irreführungsverbot
Nach diesen Grundsätzen verstoße die Namenswahl nach Auffassung des Oberlandesgerichts nicht gegen das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.06.2018
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 26046
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