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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.09.2009
- 15 K 2727/08 L -
FG Düsseldorf: Vom Arbeitgeber angebotene Vorsorgeuntersuchungen stellen keinen Arbeitslohn dar
Ärztlichen Maßnahmen nicht als Gegenleistung für Arbeitsleistung sondern im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt
Ein Arbeitgeber wendet seinen Arbeitnehmern keinen Arbeitslohn zu, wenn er ihnen die kostenlose Teilnahme an ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen ("Gesundheits-Check" bzw. "Manageruntersuchung") anbietet. Da die Untersuchungen ausschließlich für - schwer zu ersetzende - Führungskräfte durchgeführt werden, erfolgen die ärztlichen Maßnahmen überwiegend in eigenbetrieblichem Interesse. Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf.
Im zugrunde liegenden Fall stritten die Beteiligten darüber, ob die von der Klägerin angebotenen Vorsorgeuntersuchungen als
Ausschließliche Untersuchung von Führungskräften verstärkt Eindruck der Verfolgung eigenbetrieblicher Interessen
Das Gericht gab der Klage statt. Es war der Auffassung, dass der Beklagte den Wert der Vorsorgeuntersuchungen zu Unrecht als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2009
Quelle: ra-online, FG Düsseldorf
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Dokument-Nr. 8728
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