Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 10.05.2012
- 5 K 2338/08 -
Hessisches FG zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Grundstückserwerb vom früheren Ehegatten
Scheidung muss ursächlich für Vermögensübertragung sein
Überträgt ein geschiedener Ehegatte seinen hälftigen Miteigentumsanteil an einem Grundstück auf seinen ehemaligen Ehepartner, fällt nur dann keine Grunderwerbsteuer an, wenn Anlass für die Vermögensübertragung die Scheidung und nicht andere Gründe waren. Dies entschied das Hessische Finanzgericht.
Die Klägerin und ihr ehemaliger Ehegatte waren seit 1990 je zur Hälfte Eigentümer eines Hauses mit
Scheidung war nicht entscheidender Grund für Grundstücksübertragung
Das Finanzamt versagte diesbezüglich die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Ziffer 5 Grunderwerbsteuergesetz, weil erst gravierende Veränderungen der Lebensverhältnisse, nämlich der
Erforderliche Ursächlichkeit der Scheidung für Vermögensauseinandersetzung nicht gegeben
Das Hessische Finanzgericht wies die Klage ab. Nach § 3 Ziffer 5 Grunderwerbsteuergesetz sei zwar der Grundstückserwerb durch den früheren
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2012
Quelle: Hessisches Finanzgericht/ra-online
- Verfassungswidrige Ungleichbehandlung eines eingetragenen Lebenspartners bei der Grunderwerbsteuer
(Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 26.08.2011
[Aktenzeichen: 7 K 65/10]) - EuGH: Griechische Vorschriften zur Befreiung von der Grunderwerbssteuer ausschließlich für griechische Staatsangehörige verstoßen gegen Unionsrecht
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 20.01.2011
[Aktenzeichen: C-155/09])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13626
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13626
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.