Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Finanzgericht Münster, Urteil vom 25.11.2011
- 4 K 597/10 -
Bloßer Hinweis auf das "zuständige" Generalvikariat bei Kirchensteuerfestsetzungen nicht ausreichend
Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung bei Kirchensteuerfestsetzungen
Eine Rechtsbehelfsbelehrung, die für einen Einspruch als zuständige Behörde lediglich das "zuständige Generalvikariat" benennt, ist unzureichend.
Gegenüber dem in Polen katholisch getauften Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls setzte das Finanzamt mit der Einkommensteuer auch die katholische
Einspruch gegen Kirchensteuerbescheid vom Generalvikariat abgelehnt
Der Kläger legte gegen den Kirchensteuerbescheid
Zu ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung gehört Angabe des Ortes der Behörde
Das Finanzgericht Münster entschied zunächst, dass der
Klage dennoch erfolglos: Katholische Kirche ist weltweite Bekenntnisgemeinschaft
Die Klage hatte dennoch keinen Erfolg, weil der Kläger Mitglied der katholischen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.01.2012
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12874
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12874
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.