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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.07.2013
- 4 V 1522/13 -
Finanzgericht Rheinland-Pfalz zur Pflicht eines Rentners zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung
Rentner sind auch dann zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn ihnen das Finanzamt vor 2005 mitgeteilt hat, dass sie dazu nicht mehr verpflichtet seien
Rentner sind nach Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes zum 01.01.2005 (= Neuregelung zur Besteuerung der Renten und Pensionen) auch dann zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn ihnen das Finanzamt in dem vor Inkrafttreten der Neuregelung ergangenen (letzten) Einkommensteuerbescheid mitgeteilt hat, dass sie nicht mehr zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet seien. Dies entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die verheirateten Antragsteller sind
Verfügung zur Einreichung von Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2010
Im August 2012 wurden sie vom
Finanzamt setzte Einkommenssteuer für 2010 auf Grundlage der Rentenbezugsmitteilungen fest
Die Antragsteller wandten ein, zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nicht verpflichtet zu sein, weil dies in den Erläuterungen zum (letzten) Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2000 entsprechend mitgeteilt worden sei. Das
Alle für eine Steuererklärung relevanten Unterlagen vernichtet
Mit ihrem dagegen eingelegten Einspruch machten die Antragsteller geltend, dass das
Einspruchsverfahren blieb erfolglos
Nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhoben die Antragsteller beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz Klage (über die noch nicht entschieden ist) und stellten einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Einkommensteuerbescheides für 2010.
Zwischenzeitlich in Kraft getretenes Alterseinkünftegesetz verändert Rechtslage
Dieser Eilantrag wurde vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz abgelehnt. Zur Begründung wurde (u.a.) ausgeführt, es bestünden keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheides. Die Antragsteller seien aus zwei Gründen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für 2010 verpflichtet gewesen: Zum Einen, weil sie vom
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2013
Quelle: Finanzgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
- Lohnsteuer: Besteuerung von Pensionen und Betriebsrenten verfassungsrechtlich unbedenklich
(Bundesfinanzhof, Entscheidung vom 07.02.2013
[Aktenzeichen: VI R 83/10 und VI R 12/11]) - Fehlende Angaben über erhaltene Rentenbezüge können als Steuerhinterziehung gewertet werden
(Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.03.2011
[Aktenzeichen: 2 K 1592/10]) - Bundesfinanzhof: Besteuerung der Altersrenten verstößt nicht gegen die Verfassung
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.01.2010
[Aktenzeichen: X R 53/08])
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Dokument-Nr. 16496
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