die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Alterseinkünftegesetz“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 06.04.2016
- X R 2/15 -
BFH erklärt Alterseinkünftegesetz für verfassungsgemäß
Einwendungen gegen Richtigkeit eines BVerfG-Urteils können nicht zur erneuten verfassungsgerichtliche Prüfung eines Gesetzes führen
Der Bundesfinanzhof hält an seiner Rechtsprechung fest, dass die Besteuerung der Altersrenten seit 2005 verfassungsgemäß ist, sofern nicht gegen das Verbot der doppelten Besteuerung verstoßen wird. Zudem entschied der Bundesfinanzhof, dass mit dem Vorbringen gegen die Richtigkeit eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts keine erneute verfassungsgerichtliche Prüfung eines Gesetzes erreicht werden kann.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens und seine 2014 verstorbene Ehefrau bezogen im Streitjahr 2009 Renteneinkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Den steuerfreien Teil der Altersrenten ermittelte das Finanzamt gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Sätze 3 ff. des Einkommensteuergesetzes (EStG).Im finanzgerichtlichen Verfahren machte der Kläger geltend, dass die Besteuerung der Sozialversicherungsrenten verfassungswidrig sei. Das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 6. März 2002 (Az. 2 BvL 17/99) zur Verfassungswidrigkeit der früheren Rentenbesteuerung beruhe teilweise auf falschen Daten. Deshalb... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.07.2013
- 4 V 1522/13 -
Finanzgericht Rheinland-Pfalz zur Pflicht eines Rentners zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung
Rentner sind auch dann zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn ihnen das Finanzamt vor 2005 mitgeteilt hat, dass sie dazu nicht mehr verpflichtet seien
Rentner sind nach Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes zum 01.01.2005 (= Neuregelung zur Besteuerung der Renten und Pensionen) auch dann zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn ihnen das Finanzamt in dem vor Inkrafttreten der Neuregelung ergangenen (letzten) Einkommensteuerbescheid mitgeteilt hat, dass sie nicht mehr zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet seien. Dies entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die verheirateten Antragsteller sind Rentner bzw. Pensionäre und erzielen seit mehreren Jahren Einkünfte aus Rentenzahlungen und aus Versorgungsbezügen. Die letzte Einkommensteuererklärung reichten sie für das Jahr 2000 ein. Die Einkommensteuer wurde seinerzeit auf 0 DM festgesetzt.Im August 2012 wurden... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.04.2011
- X R 54/09 sowie X R 19/09 und X R 33/09 -
BFH: Erwerbsminderungsrenten aus gesetzlicher Rentenversicherung sind wie Altersrenten zu besteuern
Entscheidender Unterschied zu Altersrenten aus gesetzlicher Rentenversicherung nicht gegeben
Auch die Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind nicht mit dem - gewöhnlich niedrigeren - Ertragsanteil, sondern mit dem so genannten Besteuerungsanteil zu besteuern. Diese Besteuerung beruht auf der Neuregelung der steuerlichen Behandlung der Alterseinkünfte durch das Alterseinkünftegesetz im Jahr 2004. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Der Bundesfinanzhof hatte bereits 2009 und 2010 die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes in Bezug auf die Altersrenten grundsätzlich bejaht. Nun hat er entschieden, dass die Neuregelung auch in Bezug auf die Erwerbsminderungsrenten nicht gegen die Verfassung verstoße.In dem Streitfall X R 54/09 hatte die Klägerin im Jahr 2005 eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Diese... Lesen Sie mehr
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Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.04.2011
- X R 1/10 -
BFH: Nach 2005 zugeflossene Rentennachzahlungen unterliegen der Besteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz
Für Einschränkung der Vorschrift besteht keine verfassungsrechtliche Notwendigkeit
Rentennachzahlungen, die für Jahre vor 2005 geleistet werden, können nicht mit dem Ertragsanteil, sondern müssen mit dem durch das Alterseinkünftegesetz normierten Besteuerungsanteil besteuert werden, wenn die Rentenzahlungen erst nach dem 1. Januar 2005, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes, zugeflossen sind. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden und damit ein anders lautendes Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts aus dem Jahr 2009 aufgehoben.
In dem Streitfall hatte die Klägerin im Februar 2003 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragt. Die Rentenversicherung Bund hatte jedoch erst im Februar 2005 die Erwerbsminderungsrente rückwirkend bewilligt. Die entsprechenden Rentennachzahlungen wurden von dem Finanzamt mit dem Besteuerungsanteil von 50 % besteuert und nicht - wie von der Klägerin beantragt - mit dem Ertragsanteil,... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 22.04.2010
- 8 K 783/07 E -
Höhere Steuer auch für Rentennachzahlungen
Kein Verstoß gegen Gleichbehandlungsgebot
Nach Auffassung des Finanzgerichts Münster unterliegen auch Renten, die für vorangegangene Jahre im Jahr 2005 nachgezahlt werden, der durch das Alterseinkünftegesetz eingeführten Besteuerung, d. h. sie sind mit einem Anteil von 50 % zu versteuern.
Im vorliegenden Streitfall erhielt der Kläger Rentenzahlungen aus einer gesetzlichen Rentenversicherung. Im Streitjahr 2005 hat er neben laufenden Rentenleistungen auch Nachzahlungen für das Jahr 2003 bezogen. Während der Kläger der Auffassung war, dass die Nachzahlung nach Maßgabe der im Jahr 2003 geltenden Bestimmungen lediglich mit einem Ertragsanteil von 32 % der Besteuerung unterliege,... Lesen Sie mehr
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Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.01.2010
- X R 53/08 -
Bundesfinanzhof: Besteuerung der Altersrenten verstößt nicht gegen die Verfassung
Richter bestätigen ihre bisherige Rechtsprechung
Die Umstellung der Besteuerung der Alterseinkünfte auf das System der nachgelagerten Besteuerung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.
Die Besteuerung der Alterseinkünfte ist durch das Alterseinkünftegesetz zum 1. Januar 2005 neu geregelt worden. Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der berufsständischen Versorgungswerke werden ebenso wie die Beamtenpensionen in vollem Umfang - nachgelagert - besteuert; in der Übergangszeit von 2005 bis 2039 wird der steuerbare Anteil der Renten kontinuierlich erhöht,... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 26.11.2008
- X R 15/07 -
BFH: Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig
Gesetzgeber sind im Rahmen der Umstellung gröbere Typisierungen und Generalisierungen zu gestatten
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass der Gesetzgeber die Besteuerung der Alterseinkünfte auf das System der nachgelagerten Besteuerung umgestellt hat.
Durch das Alterseinkünftegesetz ist die Besteuerung der Alterseinkünfte zum 1. Januar 2005 neu geregelt worden. Danach sollen die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der berufsständischen Versorgungswerke ebenso wie die Beamtenpensionen - nachgelagert - vollständig besteuert werden. In der Übergangszeit bis zum Jahr 2040 wird der steuerpflichtige Anteil der Renten kontinuierlich... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.02.2008
- 2 BvR 1220/04, 2 BvR 410/05 -
BVerfG zum Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen
Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich der Veranlagungszeiträume vor 2005
Die Beschwerdeführer, eine selbständige Rechtsanwältin sowie ein selbständiger Arzt und seine Ehefrau, rügen eine zu niedrige einkommensteuerliche Berücksichtigung ihrer Beiträge insbesondere zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen durch § 10 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 Einkommensteuergesetz in den bis zum 31.12.2004 geltenden Fassungen.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, da ihnen vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Rentenbesteuerung vom 6. März 2002 und der Neuregelung der Besteuerung der Altersbezüge durch das Alterseinkünftegesetz die hinreichende Aussicht auf Erfolg fehlt.1. Im Urteil vom 6. März... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Köln, Urteil vom 20.12.2006
- 12 K 2253/06 -
Musterverfahren zum Alterseinkünftegesetz entschieden
In 2005 gezahlte Rentenversicherungsbeiträge sind nur beschränkt steuerlich absetzbar
Beiträge zur Altersvorsorge, die in 2005 gezahlt wurden, sind keine vorweggenommenen Werbungskosten, die in vollem Umfang von der Steuer abgezogen werden können. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.
Der 12. Senat des Finanzgerichts Köln schloss sich nicht der Auffassung der 30 jährigen Klägerin an, dass die Altersvorsorgeaufwendungen unbeschränkt abziehbar sein müssten, weil sie zukünftig zu steuerpflichtigen Alterseinkünften führten. Ein Werbungskostenabzug kommt nach Ansicht des Senats nicht in Betracht, weil der Gesetzgeber die Aufwendungen zwingend dem beschränkten Sonderausgabenabzug... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 08.11.2006
- X R 45/02 -
Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes führt nicht zu unbegrenztem Werbungskostenabzug
Rentenversicherungsbeiträge vor 2005 weiterhin nur beschränkt als Sonderausgaben abziehbar
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen in den Veranlagungszeiträumen vor 2005 nur als Sonderausgaben mit den sich aus § 10 Abs. 3 EStG damaliger Fassung ergebenden Höchstbeträgen abziehbar sind.
Im entschiedenen Fall hatte ein Steuerpflichtiger beantragt, vor dem Jahre 2005 geleistete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mit ihrem vollen Betrag als vorweggenommene Werbungskosten bei den – späteren – Alterseinkünften (insbesondere der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen) abzuziehen. Diese Einkünfte unterliegen nach der durch das Alterseinkünftegesetz ab... Lesen Sie mehr