Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: FuR 2013, 329
Zeitschrift: Familie und Recht (FuR),
Jahrgang: 2013, Seite: 329
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FuR 2013, 329:
Bundesgerichtshof, Urteil vom13.12.2012
- III ZR 226/12 -
Aufsichtspflichtverletzung: Amtshaftung für von in einer Kindertagungsstätte betreute Kinder für Beschädigungen von Eigentum Dritter
Wird eine Aufsichtspflicht als Amtspflicht verletzt, kommen Amtshaftungsansprüche nach § 839 BGB in Betracht. In diesem Zusammenhang gilt die Beweislastregelung des § 832 BGB. Somit muss der Aufsichtspflichtige Rechenschaft über seine Kontrollmaßnahmen abgeben. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle FuR 2013, 329 wird teils auch als „FuR 13, 329“, „FuR 2013, S. 329“ oder „FuR 13, S. 329“ zitiert.