Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2014, 193
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2014, Seite: 193
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2014, 193:
Landgericht Berlin, Urteil vom15.10.2013
- 63 S 626/12 -
Vermieter darf Mietmangel persönlich in Augenschein nehmen: Ausschluss des Mietminderungsrechts bei Verweigerung der Mängelbesichtigung durch den Mieter
Verweigert ein Mieter nach einer Mängelanzeige die Besichtigung des Mangels durch den Vermieter, so schließt dies das Recht zur Mietminderung aus. Denn insofern steht dem Vermieter ein Besichtigungsrecht zu, da ihm die Entscheidung obliegt, wie der Mangel zu beseitigen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2014, 193 wird teils auch als „GE 14, 193“, „GE 2014, S. 193“ oder „GE 14, S. 193“ zitiert.