Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2014, 518
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2014, Seite: 518
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2014, 518:
Bundesgerichtshof, Urteil vom06.03.2014
- III ZR 352/13 -
Gemeinde haftet nicht für natürlichen Astbruch gesunder Bäume (hier: Pappeln)
Eine nach den einschlägigen straßenrechtlichen Vorschriften (hier: Straßengesetz des Landes Thüringen) verkehrssicherungspflichtige Körperschaft (hier: Gemeinde) muss bei gesunden Straßenbäumen auch dann keine besonderen Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn bei diesen - wie z. B. bei der Pappel oder auch bei anderen Weichhölzern - ein erhöhtes Risiko besteht, dass im gesunden Zustand Äste abbrechen und Schäden verursacht werden können. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2014, 518 wird teils auch als „GE 14, 518“, „GE 2014, S. 518“ oder „GE 14, S. 518“ zitiert.