Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2015, 863
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2015, Seite: 863
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2015, 863:
Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom23.03.2015
- 237 C 285/14 -
Kein Anspruch auf Maklerprovision bei Recht zur Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung
Der Anspruch auf die Maklerprovision ist ausgeschlossen, wenn der Mieter berechtigt ist, den Mietvertrag wegen einer arglistigen Täuschung des Vermieters anzufechten. In diesem Zusammenhang ist es unerheblich, ob der Mietvertrag vor Erklärung der Anfechtung bereits einvernehmlich aufgehoben wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle GE 2015, 863 wird teils auch als „GE 15, 863“, „GE 2015, S. 863“ oder „GE 15, S. 863“ zitiert.