Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2019, 1248
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2019, Seite: 1248
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2019, 1248:
Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom28.05.2019
- 2 C 42/19 -
Wirksame fristlose Kündigung eines Wohnungsmieters aufgrund Beschmierens der Fassade und des Flurs mit vermieterfeindlichen Parolen
Beschmiert ein Wohnungsmieter die Fassade und den Hausflur mit vermieterfeindlichen Parolen, so rechtfertigt dies seine fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB. Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes ist dem Mieter aber eine Räumungsfrist von drei Monaten zu gewähren. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2019, 1248 wird teils auch als „GE 19, 1248“, „GE 2019, S. 1248“ oder „GE 19, S. 1248“ zitiert.