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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2019, 1248

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2019, Seite: 1248

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2019, 1248:

Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom28.05.2019
- 2 C 42/19 -

Wirksame fristlose Kündigung eines Wohnungsmieters aufgrund Beschmierens der Fassade und des Flurs mit vermieter­feindlichen Parolen

Beschmiert ein Wohnungsmieter die Fassade und den Hausflur mit vermieter­feindlichen Parolen, so rechtfertigt dies seine fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB. Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes ist dem Mieter aber eine Räumungsfrist von drei Monaten zu gewähren. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2019, 1248 wird teils auch als „GE 19, 1248“, „GE 2019, S. 1248“ oder „GE 19, S. 1248“ zitiert.