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Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 28.09.2012
- 7 A 1590/12 -
Keine Befreiung einer elfjährigen Muslima vom koedukativen Schwimmunterricht
Schülerin ist Teilnahme an Schwimmunterricht beispielsweise in Burkini bzw. Haschima zumutbar
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung einer muslimischen Schülerin auf Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht zurückgewiesen. Der Schülerin ist auch im Hinblick auf das Glaubensgebot, den eigenen Körper beim Schwimmunterricht weitgehend zu verhüllen, die Teilnahme in einer den muslimischen Bekleidungsvorschriften gerecht werdenden Schwimmbekleidung (Burkini bzw. Haschima) zumutbar.
Im zugrunde liegenden Streitfall wollte eine muslimischen
Integrationsauftrag der Verfassung gebietet es, Schülerinnen und Schüler auf Dasein in säkularer und pluralistischer Gesellschaft in Deutschland vorzubereiten
Der Hessischen Verwaltungsgerichtshof hat es für rechtmäßig erachtet, dass der Schulleiter der von der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.09.2012
Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
- Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.04.2012
[Aktenzeichen: 5 K 3954/11]
- Keine Befreiung vom Schwimmunterricht für 9-jährige Schülerin muslimischen Glaubens
(Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 13.06.2012
[Aktenzeichen: 1 B 99/12]) - Klage auf Befreiung eines muslimischen Jungen von der Teilnahme am Schwimmunterricht abgewiesen
(Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.05.2005
[Aktenzeichen: 18 K 74/05]) - BVerfG: Eltern haben auch bei Konflikten aus religiösen Gründen Verantwortung für die Einhaltung der Schulpflicht
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.07.2009
[Aktenzeichen: 1 BvR 1358/09])
Jahrgang: 2013, Seite: 120 DÖV 2013, 120 | Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS)
Jahrgang: 2013, Seite: 666 JuS 2013, 666 | Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ)
Jahrgang: 2013, Seite: 159 NVwZ 2013, 159
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Dokument-Nr. 14254
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